Kinder – Kosten2017-03-11T22:05:59+01:00

Kosten

Gesetzliche Krankenkasse:

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) kommt für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr auf, falls eine entsprechende, genau festgelegte Indikation vorliegt. Seit dem 1.1.2002 gilt eine Indikationsliste (KIG), die viele, nicht nur ästhetische, Korrekturen ausschließt. Die Kieferorthopädischen Indikations- Gruppen sind in einer Art Tabelle in fünf Behandlungsgrade eingeteilt. Nur bei den Graden 3, 4 und 5 hat der Versicherte einen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse. Ist dies nicht der Fall muss die Behandlung privat bezahlt werden.

Gleichzeitig gilt für eine genehmigte und damit von den gesetzlichen Kassen bezahlte Behandlung ein strenges Wirtschaftlichkeitsgebot: die Behandlung muß möglichst kostengünstig durchgeführt werden. Modernste Materialien, ein spezielles Mundhygieneprogramm, jegliche Kiefergelenksdiagnostik sind damit unter anderem von einer Erstattung durch die gesetzlichen Kassen in der Regel ausgeschlossen.

Privat versicherte Patienten:

Bei privat versicherten Patienten ist die anteilsmäßige Leistungsdeckung vom jeweiligen Versicherungsprodukt abhängig. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Versicherung beraten.

Zahnzusatzversicherung:

Eine Zahnzusatzversicherung kann unter Umständen eine Behandlung vergünstigen. Ob sich eine derartige Versicherung lohnt, hängt jedoch von der individuellen Situation ab. Bitte besprechen Sie dies mit dem Versicherungsberater Ihres Vertrauens oder nutzen Sie eines der unzähligen Online-Portale zum Vergleich von Kosten und Leistungen.

Wir bieten unseren Patienten Möglichkeiten an, die Behandlung finanziell überschaubar zu halten. Die Kosten für eine komplette Privatbehandlung oder auch die Zusatzkosten zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen können je nach der geplanten Behandlungsdauer nach Wunsch auf Raten verteilt werden.

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt in zwei Stufen:

Zunächst übernimmt die Krankenkasse nach Genehmigung der geplanten Behandlung in der Regel 80% der Kosten der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten kieferorthopädischen Behandlung. Der behandelnde Kieferorthopäde rechnet also 80% der entstandenen Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Der Versicherte hat den verbleibenden Restbetrag als Eigenanteil an den Kieferorthopäden zu zahlen. Dazu wird alle 3 Monate eine Rechnung über die erbrachten Leistungen in Höhe von 20% (bzw. 10% bei dem zweiten Kind, das gleichzeitig in Behandlung ist) an den Versicherten/Erziehungesberechtigten gestellt. Nach Ende der abgeschlossenen ( nicht bei Abbruch! ) Behandlung erhält der Patient/die Erziehungsberechtigten die von ihm gezahlten Eigenanteile zurück! Dazu müssen jedoch alle erhaltenen Rechnungen sorgfältig aufbewahrt und zusammen mit der am Ende ausgestellten Abschlussbescheinigung komplett eingereicht werden.

Die Krankenkasse bezahlt aufgrund des sogennanten Wirtschaftlichkeitsgebots (ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßige Behandlung) nur die einfachsten möglichen Behandlungsmittel. Möchte man so genannte außervertragliche Leistungen in Anspruch nehmen, muss dies aus eigener Tasche finanziert werden. Dies ist vor allem bei einer Behandlung mit einer festen Spange oder vor eine Veränderung der Lage der Kiefer durch eine lockere Spange sinnvoll. Im Einzelnen werden die von uns angeratenen zusätzlichen Leistungen nach der Behandlungsplanung individuell für jeden Patienten vorgeschlagen und ausführlich besprochen. Daraus ergibt sich dann eine sogenannte individuelle Mehrkostenvereinbarung über außervertragliche Leistungen.

Bei Privat versicherten Patienten, hängt es von dem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt.

Manche Leistungen, die von privaten Versicherungen oder Beihilfen nicht gezahlt werden, sind laut GOZ bzw. GOÄ trotzdem berechnungsfähig. Wir informieren sie nach unserem besten Wissen bei welchen Leistungen sie mit einer Erstattung nicht unbedingt rechnen können.

Wir bieten Ihnen, wenn gewünscht, eine zinslose Ratenzahlung an.